Patientenvertretung erfolgreich: Unterkieferschiene wird Kassenleistung
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Die Behandlung mit einer UPS darf zukünftig zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden bei Erwachsenen, bei denen eine behandlungsbedürftige obstruktive Schlafapnoe festgestellt wurde und eine Überdrucktherapie nicht erfolgreich durchgeführt werden kann. Dies kann zum Beispiel der Fall sein bei Panikzuständen unter der Überdrucktherapie, Gesichtsschmerzen durch eine Nervenbeschädigung oder wenn aus Vorbehandlungen bereits bekannt ist, dass die Patientin oder der Patient eine Überdrucktherapie nicht anwenden kann. Vom Beschluss umfasst sind nur zahntechnisch individuell angefertigte und verstellbare Unterkieferprotrusionsschienen.
Die Patientenvertretung freut sich über den positiven Ausgang ihres Antrages. „Wir hoffen, dass sich die Versorgungssituation der Betroffenen durch den Einsatz der Schiene verbessern wird und sich Versorgungslücken schließen lassen“ so Hartmut Rentmeister, Patientenvertreter in der betreffenden AG.
Die obstruktive Schlafapnoe ist eine chronische Schlafstörung mit Atmungsaussetzern, die lebensbedrohliche Folgeerkrankungen nach sich ziehen kann. Betroffene kämpfen im Alltag mit Schläfrigkeit bis hin zu unfreiwilligem Einschlafen (Sekundenschlaf). In der Regel wird mit einer Atemmaske ein Überdruck während des Schlafens erzeugt, welche die nächtlichen Atmungsstillstände verhindert. Nicht alle Betroffenen können die Überdrucktherapie durchführen bzw. tolerieren und sind auf eine Alternative z.B. in der Form einer Unterkieferprotrusionsschiene angewiesen. Die Schiene wird nachts im Mund getragen um die Atemwege offen zu halten.
Ansprechpartner: Hartmut Rentmeister, Patientenvertreter