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Ferner hat der Bundestag das Fortbestehen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bis zum 30. September verlängert (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw23-de-epidemische-lage-845692), so dass sich verschiedene Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses, die an das Vorliegen einer epidemischen Lage geknüpft sind, automatisch auch verlängern. Einen Überblick über die geltenden Sonderregelungen finden Sie unter folgendem Link: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/942/.